Die EU-Richtlinie 2013/35/EU zielt auf den Schutz der Arbeitnehmer gegen elektromagnetische Felder im betrieblichen Umfeld. Die Richtlinie muss bis 1.7.2016 in den EU-Staaten nationales Recht sein und ist damit von allen Unternehmen, Behörden und Institutionen die Mitarbeiter beschäftigen zwingend umzusetzen. Was das bedeutet zeigt dieser Kurzfilm zur Einführung in das Thema: